Anstandsschenkung ist eine Zuwendung, die einer sozialen oder sittlichen Pflicht entspricht (z.B. Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenk). Beim Pflichtteilsergänzungsanspruch werden Anstandsschenkungen nicht angerechnet. Ergänzungspflicht besteht aber bei übermäßig hohen Schenkungen, die nicht den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Beteiligten entsprechen.